Platz- und Brandschutzordnung
Änderungen vorbehalten. Stand 02.2023
Platzordnung
Dies ist die vorläufige Platzordnung, sie kann sich bis zum Veranstaltungsbeginn noch ändern:
Zelten ist nur auf dem ausgewiesenen Zeltplatz erlaubt.
Keine Glasscherben oder Kronkorken/ sonstigen Müll auf dem Gelände liegen lassen.
Bei (gewaltsamen) Auseinandersetzungen behält sich die Veranstaltungsleitung vor die entsprechenden Teilnehmer:innen von der Veranstaltung auszuschließen.
Die Toiletten befinden sich im Sportforum und auch bei den Plätzen selbst. Bitte verschmutzt die Toiletten nicht mutwillig und hinterlasst die Toiletten sauber.
Alkohol auf dem Gelände ist nur bis zu einem Gehalt von 15 vol% erlaubt. Zu stark alkoholisierte Personen werden vom Gelände verwiesen.
Aktive Sportler:innen müssen auf Alkoholkonsum während der Aktivität verzichten.
Kein Ausschank von Alkohol an minderjährige Teilnehmer*innen.
Bitte haltet aus Mitgefühl zu den anliegenden Bewohner*innen auf dem Zeltplatz die Nachtruhe von 22 Uhr ein.
Verursachten Müll bitte wegräumen und auf Mülltrennung achten.
Die Kabinen zum Umziehen und Duschen befinden sich direkt im Sportforum. Bitte beachtet, dass Schlösser mitgebracht werden müssen, um die Spinte abzuschließen.
Flucht- und Rettungswege freihalten.
Bei mutwillig verursachten Schäden haften die Verursachenden.
Es gibt keine Haftung für Diebstahl, Einbruch, Feuer oder Naturereignisse.
Für die Wasserkisten nehmen wir 5 € Pfand, bitte passend mitbringen, das Geld bekommt ihr nach Rückgabe zurück, bei Verlust wird der Flaschen-/Kistenwert einbehalten-
Minderjährige Studierende brauchen einen ausgefüllten Zettel zur Übertragung der Aufsichtspflicht (eine eingescannte Version genügt, bitte schickt uns diese möglichst auch schon im Vorfeld per Mail zu).
Grills sollen nicht mitgebracht werden, wir stellen einen großen Grill.
Grillgut und Kohle müssen selbst mitgebracht werden.
Gegen eine Gebühr von 2,50 € kann man mit Studentenausweis die Schwimmhalle im Sportforum zu nutzen, nehmt dazu bitte Schwimmkleidung und ein Schloß für den Spind mit. Öffnungszeiten: Fr. 16:00-17:45, Sa. 10:00-11:45, So. 9:30-12:45.
Drohnen sind nicht gestattet.
Das Gebäude mit den Umkleideräumen darf nicht mit Schuhen betreten werden.
Auf der Veranstaltung werden Film- und Tonaufnahmen sowie Fotos gemacht, mit deren auch späteren Verwendung Sie sich durch den Besuch der Veranstaltung einverstanden erklären.
Wenn Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können Sie direkt den/die FotografIn oder den/die Kameramann/-frau ansprechen.
Die Aufnahmen können im Online-Portal, der Website der Uni Kiel und den Social Media Kanälen des Verantwortlichen verwendet werden.
Die Verarbeitung erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses der Verantwortlichen, die von ihr organisierte Veranstaltung bildlich zu dokumentieren und einer größeren Öffentlichkeit positiv darüber zu berichten (Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Brandschutz
Nicht erlaubt sind:
Entzündliche Gase und Flüssigkeiten.
Normal entflammbare Dekorationen sind nicht gestattet. (z.B. Papiergirlanden, Kunststoffolien, Papiertischdecken, Vorhänge, Flächentextilien).
Gasflaschen.
Brennende Kerzen oder offene Flammen.
Pyrotechnik.
Des Weiteren zu beachten ist:
Heizgeräte (auch Kaffeemaschinen mit Heizplatte und Wasserkocher) müsen auf nichtbrennbaren Unterlagen stehen.
Der Grillplatz ist so zu nutzen, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, d.h. Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden.
Eine ungewollte Brandübertragung oder Schädigung durch Strahlungswärme oder Funkenflug auf andere Objekte muss unter Beachtung brennbaren Bewuchses, der Windstärke und -richtung ausgeschlossen werden.
Zum Anzünden des Grills sind keine brennbaren Flüssigkeiten, wie Spiritus zu verwenden.
Brennbare Abfäle sind nur in feuerfesten verschließbaren Behältnissen zu sammeln.
Aschenbecherinhalte sind nicht in Papierkörben zu leeren.
Im Brandfall müssen alle Türen geschlossen (nicht verschlossen) werden.
Im Brandfall darf ausschließlich die Treppe benutzt werden, nicht der Aufzug.
Personenschutz geht grundsätzlich vor Brandbekämpfung und Personenschutz geht vor Sachschutz.
Im Brandfall ist das Eintreffen der Feuerwehr abzuwarten und Unterstützung anzubieten.
Lösch- und Rettungsarbeiten sind nicht zu behindern.